„Paladin“-Prozess Koblenz: Kein psychiatrisches Gutachten für Joachim T.
Der "Paladin"-Prozess am Koblenzer Landgericht ist fortgesetzt worden: Staatsschutzkammer III hat den Antrag von Verteidigerin Anne Bosch aus Trier, ein psychiatrisches Gutachten für ihren Mandanten Joachim T. einzuholen, abgelehnt. Die Hintergründe.
Von Johannes Mario Löhr