Prozessauftakt am Landgericht Koblenz: Der Angeklagte mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Ralph Querbach.Foto: Johannes Mario Löhr
21-mal soll ein Krankenpfleger seiner ALS-Patientin nachts den Beatmungsschlauch abgetrennt haben – am Ende starb die Frau. Wegen Mordes muss sich der 45-Jährige nun vor dem Koblenzer Landgericht verantworten. Doch er streitet ab, seine Patientin heimtückisch getötet zu haben. „Die Vorwürfe sind total aus der Luft gegriffen“, sagte er beim Prozessauftakt.
Lesezeit: 3 Minuten
Ein 45-jähriger Krankenpfleger muss sich seit Montag wegen Mordes vor der 14. Strafkammer um Richter Rupert Stehlin am Koblenzer Landgericht verantworten (wir berichteten). Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, in der Nacht vom 19. auf den 20. Oktober 2022 eine Patientin heimtückisch getötet zu haben. Der Angeklagte ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.