Rheinland-Pfalz
Keine Klage: Was kann Ex-Landrat disziplinarrechtlich noch drohen?
Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen
Autos stehen auf der überfluteten Bundesstraße 265 im Wasser. Die Flutkatastrophe in der Eifel und im Ahrtal im Juli 2021 wurde durch tagelange heftige Regenfälle verursacht.
Marius Becker. picture alliance/dpa

Zwar wird keine Klage gegen den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler erhoben, disziplinarrechtlich wird sein Verhalten während der Katastrophe aber noch ein Nachspiel mit sich bringen: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier lässt mittelfristig ein derzeit ruhendes Verfahren wieder aufleben.

Aktualisiert am 14. November 2024 08:48 Uhr
Das Verhalten von Ex-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) während der Ahrflut, die 135 Menschen in den Tod riss, wird aus vielen Blickwinkeln beurteilt – moralisch, strafrechtlich, politisch, aber auch disziplinarrechtlich. Werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung durch Unterlassen irgendwann rechtskräftig eingestellt, lebt das im August 2021 eingeleitete Disziplinarverfahren ...

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region

Weitere regionale Nachrichten