
Für Busfahrer gilt strikte Null-Promille-Grenze
Nach einem Unfall Ende Oktober in Leitzweiler stellte sich heraus, dass der Busfahrer alkoholisiert war und zudem keinen Führerschein mehr besaß. Gab es keine Überprüfungen, bei denen Auftraggeber oder Busunternehmen den Führerscheinbesitz prüfen?






























