Wer als Ausländer eine schwere Sexualstraftat begeht, kann nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ausgewiesen werden. Dabei sei das Geschehen vor der Tat und die sich daraus ergebende Einstellung des Täters von besonderer Bedeutung, erklärte das Gericht am Dienstag in Koblenz.
Aktualisiert am 22. November 2018 20:31 Uhr
Ein in Deutschland aufgewachsener Ausländer kann wegen einer schweren Sexualstraftat als Ausdruck eines frauenverachtenden Weltbildes abgeschoben werden, auch wenn er hier schon seit fast Jahren lebt. Dieser Beschluss einer Ausländerbehörde ist rechtmäßig, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden.