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Rheinland-Pfalz
Westerwälder Lehrerin sicherte intimes Handyvideo: Jetzt muss sie doch vor Gericht
Symbolfoto Foto: Karl-Josef Hildenbrand/picture alliance/dpa
Denn das Amtsgericht hatte die Anklage nicht zugelassen, zu der sich die Staatsanwaltschaft wegen der Verschärfung des Strafrechts zum Besitz von kinderpornografischem Material gezwungen sah. Nach altem Recht wäre die Tat der Lehrerin ein Vergehen, nach neuem ein Verbrechen (Mindeststrafe: ein Jahr). Inzwischen will der Bundesjustizminister das Gesetz wieder entschärfen, ...