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Rheinland-Pfalz
Steuererklärung: Auf welche Anreize können Bauherren setzen?
Für Bauernherrn wurde inzwischen beispielsweise eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) eingeführt. Das bedeutet, dass Bauherren oder Käufer im ersten Jahr 5 Prozent der Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten des Gebäudes und in den folgenden Jahren jeweils 5 Prozent des verbleibenden Restwerts steuerlich abschreiben können. Im ersten Jahr wird diese AfA nur ...