Ein inzwischen verstorbener Mann aus dem Westerwald hatte seiner Schwester 2019 zwei Sparbücher ausgehändigt. Das Landgericht Koblenz sieht darin eine „wirksame“ Schenkung von mehr als 92.000 Euro.Foto: Marc Ehling
Mit einem nicht alltäglichen Fall sah sich jetzt das Landgericht Koblenz konfrontiert. Die 3. Zivilkammer musste die Frage klären, ob es für eine wirksame Schenkung von Sparguthaben bei einer Bank ausreicht, einer anderen Person die Sparbücher auszuhändigen. Die Antwort der Richter: Ja – in dem konkreten Fall.
Lesezeit: 4 Minuten
Die rechtliche Bewertung ist allerdings doch komplexer, als es zunächst den Anschein hat.
Der Sachverhalt: Die Beklagte hat laut Presseinfo des Landgerichts zwei Sparbücher im Besitz. Diese gehören zu Sparkonten ihres mittlerweile verstorbenen Bruders bei der Sparkasse Westerwald-Sieg. Insgesamt geht es um ein Guthaben von 92.148,41 Euro. Abtretungserklärungen des Mannes, der ...
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