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Rheinland-Pfalz

Lehrerin besorgt sich intimes Handyvideo und wird angeklagt: Infoblatt für Pädagogen geplant

Smartphone
Im Juli 2021 wurde nach dem Auffliegen grausamster Kinderpornoringe eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Dieses wurde dahingehend verändert, dass fortan auch Lehrer, die in Schulen Handys konfiszieren, sich eines Verbrechens schuldig machen können. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Eine Lehrerin einer Westerwälder Schule verschafft sich Zugang zu einem intimen Handyvideo einer 13-Jährigen, um zu verhindern, dass es sich weiterverbreitet – aufgrund der Gesetzeslage gerät sie aber selbst ins Visier der Justiz. Ihr drohen nun die Mindeststrafe von einem Jahr und Jobverlust. Ein geplanter Infoflyer zur Gesetzeslage soll Lehrer künftig vor diesem Schicksal bewahren.

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Der Artikel unserer Zeitung zur geschilderten Video-Affäre (in Deutschland gilt man bis zum Erreichen des 14. Lebensjahres als Kind) hat inzwischen ein bundesweites Medienecho hervorgerufen. Die Empörung lässt sich im Kern auf diese eine Frage herunterbrechen: Darf es sein, dass eine Pädagogin für ihr Handeln in guter Absicht am Ende ...