CDU-Jurist Martin fordert politische Konsequenzen - Grüne Ministerin äußert sich erstmals selbst zum Beförderungsskandal: CDU-Jurist kritisiert: „Höfken handelte verfassungswidrig“
CDU-Jurist Martin fordert politische Konsequenzen - Grüne Ministerin äußert sich erstmals selbst zum Beförderungsskandal
Wenig Grund zum Lachen: Die grüne Umweltministerin Ulrike Höfken steht wegen der undurchsichtigen Beförderungspraxis in ihrem Haus massiv unter Beschuss. Jetzt trat sie im Landtag erstmals selbst ans Mikrofon – die Fehler seien aber abgestellt, beharrte sie. Foto: imago imago images / Jens Jeske
Rheinland-Pfalz. Beamte bekommen eine Stelle oder werden befördert, wenn sie die Besten für die Position sind. Das verlangt das Grundgesetz. Im rheinland-pfälzischen Umweltministerium von Ulrike Höfken (Grüne) galt diese Regel in 160 Fällen nicht. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) stellte im September per Beschluss fest, dass die Leistung der Beamten überhaupt nicht beurteilt wurde. Das wiederholte nun der CDU-Jurist Helmut Martin im Landtag. Ministerin Höfken äußerte sich zudem erstmals überhaupt im seit Monaten schwelenden Skandal um Beförderungen nach „Gutsherrenart“ und „Günstlingswirtschaft“ öffentlich. Sie stellt – im offenen Widerspruch zu OVG und Martin – fest: „Im Umweltministerium sind Beamte stets aufgrund ihrer Leistung befördert worden.“
Aktualisiert am 12. November 2020 18:08 Uhr
Die Sachlage hat sich grundlegend nicht geändert, lediglich die immense Dimension ist neu. Zur Erinnerung hier noch einmal der Tenor des Gerichtsbeschlusses mit dem Aktenzeichen 2 B 10849/20: Eine Ausschreibung für Stellen gab es nicht, aktuelle Beurteilungen der Bewerber ebenso wenig.