Sicherungsverfahren beendet
Bei Glasscherben-Attacke auf Pfleger schuldunfähig
Justitia hat gesprochen - im Sicherungsverfahren am Koblenzer Landgericht (Symbolfoto).
Arne Dedert

Im Wahn soll ein 68-Jähriger in einem Altenheim mit einer Glasscherbe auf einen Pfleger eingestochen und dabei „Du bist der Teufel!“ gerufen haben. Nun ist am Koblenzer Landgericht ein Sicherungsverfahren durch ein Urteil beendet worden.

Der 68-jährige Mann, der im November 2022 in einem Seniorenheim im Kreis Mayen-Koblenz mit einer Glasscherbe auf einen Pfleger eingestochen hatte, wird nicht in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. So lautet das Urteil in dem Sicherungsverfahren am Koblenzer Landgericht.

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