Patient ist schuldunfähig
Auf Altenpfleger eingestochen: „Du bist der Teufel!“
Ein 68-jähriger Patient soll im Zustand der Schuldunfähigkeit mit einer Scherbe auf einen Altenpfleger eingestochen haben. Am Landgericht Koblenz ist nun ein Sicherungsverfahren angelaufen.
Philipp Znidar/dpa

Ein 68-jähriger Patient stach einem Altenpfleger im November 2022 mit einer Scherbe in die Brust und in den Arm. Dabei soll er „Du bist der Teufel!“ gerufen haben. Der Vorfall beschäftigt nun das Koblenzer Landgericht.

Ein 68-jähriger Bewohner eines Seniorenheims aus dem Kreis Mayen-Koblenz hat im November 2022 mit einer Glasscherbe zweimal auf einen Pfleger eingestochen. Nun ist am Koblenzer Landgericht ein Sicherungsverfahren zu dem Vorfall angelaufen. Die Kammer hat sich nun mit der Frage zu beschäftigen, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung des 68-Jährigen in einer psychiatrischen Einrichtung gegeben sind.

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