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Rheinland-Pfalz

CDU-Jurist kritisiert: „Höfken handelte verfassungswidrig“

Von Carsten Zillmann
Wenig Grund zum Lachen: Die grüne Umweltministerin Ulrike Höfken steht wegen der undurchsichtigen Beförderungspraxis in ihrem Haus massiv unter Beschuss. Jetzt trat sie im Landtag erstmals selbst ans Mikrofon – die Fehler seien aber abgestellt, beharrte sie. Foto: imago
Wenig Grund zum Lachen: Die grüne Umweltministerin Ulrike Höfken steht wegen der undurchsichtigen Beförderungspraxis in ihrem Haus massiv unter Beschuss. Jetzt trat sie im Landtag erstmals selbst ans Mikrofon – die Fehler seien aber abgestellt, beharrte sie. Foto: imago

Beamte bekommen eine Stelle oder werden befördert, wenn sie die Besten für die Position sind. Das verlangt das Grundgesetz. Im rheinland-pfälzischen Umweltministerium von Ulrike Höfken (Grüne) galt diese Regel in 160 Fällen nicht. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) stellte im September per Beschluss fest, dass die Leistung der Beamten überhaupt nicht beurteilt wurde. Das wiederholte nun der CDU-Jurist Helmut Martin im Landtag. Ministerin Höfken äußerte sich zudem erstmals überhaupt im seit Monaten schwelenden Skandal um Beförderungen nach „Gutsherrenart“ und „Günstlingswirtschaft“ öffentlich. Sie stellt – im offenen Widerspruch zu OVG und Martin – fest: „Im Umweltministerium sind Beamte stets aufgrund ihrer Leistung befördert worden.“

Lesezeit: 3 Minuten
Die Sachlage hat sich grundlegend nicht geändert, lediglich die immense Dimension ist neu. Zur Erinnerung hier noch einmal der Tenor des Gerichtsbeschlusses mit dem Aktenzeichen 2 B 10849/20: Eine Ausschreibung für Stellen gab es nicht, aktuelle Beurteilungen der Bewerber ebenso wenig. Der Ton in dem unanfechtbaren Beschluss des OVG vom ...
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Kommentar: 160-facher Rechtsbruch ohne jegliche Konsequenzen

Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat bei 160 Beförderungen gegen geltendes Recht verstoßen. Diesen Vorgang versuchen Ministerin Ulrike Höfken und Staatssekretär Thomas Griese (beide Grüne) seit Monaten mit Worthülsen, Untertreibungen und selektierter Wahrheit zu verschleiern. So kann es nicht weitergehen. CDU-Politiker Helmut Martin hat recht: Es müssen politische Konsequenzen folgen, die über ein „Tschuldigung“ hinausgehen.

Einer der kuriosesten Euphemismen ist „komprimiertes Verfahren“. Das Verfahren ist verfassungswidrig. Dann war von „bedauerlichen Einzelfällen“ die Rede. Die Wahrheit: Es sind 160 Fälle. Griese behauptete einst: Schon 2014 habe man Konsequenzen gezogen. Es war eine Halbwahrheit. Nur auf dem Papier gab es ein neues Verfahren.

Nun äußerte sich Ministerin Höfken endlich zum Thema. Und was sie tat, offenbarte ein eigenartiges Verständnis von Rechtsstaatlichkeit. Obgleich sie betonte, den Beschluss des Obersten Gerichts zu akzeptieren, widersprach sie ihm deutlich. Das OVG sagt: Es gab keine Leistungsbeurteilungen. Höfken sagt: „Im Umweltministerium sind Beamte stets aufgrund ihrer Leistung befördert worden.“ Beides gleichzeitig kann nicht wahr sein. Höfken sagt offenkundig – und wider besseres Wissen – die Unwahrheit. Das erinnert in der Renitenz schon fast an den selbst erklärten Wahlsieger in den Vereinigten Staaten. Bezeichnend ist auch, dass sie die Verantwortung bei ihrem Staatssekretär und beim Personalrat sucht. Letzterer habe schließlich immer zugestimmt. Man darf die Frage stellen: Ist es nicht Aufgabe der Ministerin einzugreifen, wenn Staatssekretär und Personalrat nicht in der Lage sind, ein rechtssicheres Verfahren auf die Beine zu stellen? Höfken tat es jedenfalls nicht. Der CDU-Mann Martin packte die Grünen deshalb auch zu Recht an den eigenen moralischen Ansprüchen: Diesen werden sie im Günstlingsskandal nicht ansatzweise gerecht.

E-Mail: carsten.zillmann@rhein-zeitung.net

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