Promillegrenze auf dem Brett – Recht: Stand-up-Paddeling
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SP-X/Düsseldorf. Ein Stand-up-Paddling-Board gilt rechtlich als Kleinfahrzeug. Damit gilt auf den modischen SUPs wie im Straßenverkehr eine Promillegrenze von 0,5 Prozent. Wird man alkoholisiert erwischt, droht mindestens ein Bußgeld, wer ab einer Alkoholkonzentration von 0,3 Promille auffällig paddelt, begeht laut der ARAG-Rechtsschutzversicherung unter Umständen sogar eine Straftat. Kiffen und der Konsum anderer Drogen ist auf dem Brett komplett verboten.
Holger Holzer/SP-X