Tobias Singelnstein picture alliance/dpa | Katja Mar
Im deutschen Strafrecht kann man bei schweren Delikten nur bestraft werden, wenn man schuldhaft gehandelt hat – und dazu braucht es Einsichts- und Steuerungsfähigkeit, die Kinder in der Regel noch nicht haben. Das heißt aber nicht, dass eine Tat keine Konsequenzen hätte. Das Familiengericht oder Jugendamt kann benachrichtigt werden. Hier geht es jedoch um Unterstützung – nicht um Strafe.
Der Gesetzgeber habe 1953 evidenzbasiert entschieden, die Grenze bei 14 Jahren zu ziehen, sagt Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe-Universität Frankfurt. Nach allem, was man aus anderen Wissenschaften wie Soziologie oder Erziehungswissenschaften über das Aufwachsen und den Entwicklungsstand von Kindern wisse, seien Menschen bis zu diesem Alter in der Regel nicht einsichts- und steuerungsfähig und somit ...