Unternehmen stöhnen über Bürokratie - Viele erhalten die Pauschale erst mit der Steuererklärung im nächsten Jahr
Wer bekommt das Energiegeld im September? Auch Rheinland-Pfälzer Unternehmen stöhnen über Bürokratie
Nach dem Neun-Euro-Ticket und dem Tankrabatt sollen die Bürger ab September durch eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro entlastet werden. Das Geld sollen bisher nur steuerpflichtige Erwerbstätige bekommen. Foto: ChBsc/Adobe Stock
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Nach dem Tankrabatt wird auch die Energiepreispauschale zum Aufreger – nicht nur für leer ausgehende Rentner. „Dahinter könnte noch mehr Krawall stecken, als mancher denkt“, meint eine Steuerberaterin. Fakt ist: Dass der Staat einmalig allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen 300 Euro aufs Septembergehalt obendrauf legen will, lässt Buchhalter auch in klimatisierten Lohnbüros bereits ordentlich schwitzen.

Denn die Unternehmen sollen die einmalige Finanzspritze auszahlen. Müssen sie dafür in Vorkasse gehen? Gibt es doch Ausnahmen für Senioren und Studierende? Wir wollten es vom Landesamt für Steuern in Koblenz wissen. Das Landesamt muss auch einen Wermutstropfen verabreichen: Viele Arbeitnehmer kommen erst deutlich verzögert in den Genuss der Energiepreispauschale (EPP): Sie müssen dafür erst eine Einkommensteuererklärung für 2022 abgeben.

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