Vorgabe in Landesverfassung
Wenn sich das Parlament auflöst, wird’s hektisch
Die wenigsten Rheinland-Pfälzer dürften auch wissen, dass sich der Landtag mit absoluter Mehrheit selbst auflösen kann.
Lando Hass. picture alliance/dpa

Seit dem Ampel-Aus können Wähler überlegen, wen sie in den Bundestag schicken wollen. Würde sich aber der rheinland-pfälzische Landtag auflösen, ginge alles holterdiepolter. Es müsste schon am sechsten Sonntag danach gewählt werden. Kann das klappen?

Aktualisiert am 15. Januar 2025 12:02 Uhr
Wer als Bürger, Partei oder Verwaltung über die knappe Fristen vor der Bundestagswahl am 23. Februar lamentiert, dem könnte der Blick in die Landesverfassung die Sprache verschlagen. Denn: Löst sich der Landtag von einem Tag auf den anderen selbst auf, muss schon „spätestens am sechsten Sonntag“ nach diesem Akt ein neues Parlament gewählt werden.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Weitere regionale Nachrichten