Seit dem Ampel-Aus können Wähler überlegen, wen sie in den Bundestag schicken wollen. Würde sich aber der rheinland-pfälzische Landtag auflösen, ginge alles holterdiepolter. Es müsste schon am sechsten Sonntag danach gewählt werden. Kann das klappen?
Aktualisiert am 15. Januar 2025 12:02 Uhr
Wer als Bürger, Partei oder Verwaltung über die knappe Fristen vor der Bundestagswahl am 23. Februar lamentiert, dem könnte der Blick in die Landesverfassung die Sprache verschlagen. Denn: Löst sich der Landtag von einem Tag auf den anderen selbst auf, muss schon „spätestens am sechsten Sonntag“ nach diesem Akt ein neues Parlament gewählt werden.