Gastbeitrag Thomas Giesen erklärt sein Vorgehen gegen Hofmann-Göttig
Streitpunkt „einstweiliger Ruhestand“: Warum ein Koblenzer Jurist den OB anzeigt
Der Fall des Koblenzer Oberbürgermeisters Joachim Hofmann-Göttig ist nicht nur moralisch, sondern nach Ansicht des Koblenzer Juristen Thomas Giesen auch juristisch bedenklich. Foto: Thomas Frey
Thomas Frey

Rheinland-Pfalz. Gegen die Tatsache, dass Ex-Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) seinen damaligen Kulturstaatssekretär Joachim Hofmann-Göttig (SPD), der am 1. Mai 2010 Koblenzer Oberbürgermeister wurde, noch zum Stichtag 30. April 2010 in einstweiligen Ruhestand versetzt und ihm ein Ruhegehalt von monatlich rund 1500 Euro brutto beschert hat, hat Thomas Giesen Strafanzeige erstattet – gegen Beck und Hofmann-Göttig.

Eine weitere Privatperson hat zusätzlich Becks Nachfolgerin Malu Dreyer sowie Finanzministerin Doris Ahnen und ihren Vorgänger Carsten Kühl (alle SPD) angezeigt. Der Landesrechnungshof geht davon aus, dass Hofmann-Göttig vom Goldenen Handschlag insgesamt mit etwa mit 300.

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