Große Erleichterung für eine Lehrerin aus dem Westerwald. Das Amtsgericht Montabaur hat jetzt das laufende Strafverfahren gegen die Frau eingestellt. Die Lehrerin hatte wegen des Vorwurfs der Verbreitung, Erwerbs und Besitz kinderpornografischer Inhalte einem Prozess im September entgegengesehen. Zu Hilfe kam der Frau nun eine Gesetzesänderung.
Aktualisiert am 25. Juli 2024 12:12 Uhr
Denn die nun erfolgte Verfahrenseinstellung ist nur für Vergehen, also rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe als einem Jahr oder die mit Geldstrafe bedroht sind, nicht aber bei Verbrechen möglich.
Die Lehrerin hatte einer 13 Jahre alten Schülerin helfen wollen, die intime Aufnahmen von sich gemacht und ihrem damaligen Freund geschickt hatte.