1 In welchem Zeitraum bleiben Schulen und Kitas im Land geschlossen?
Ab Montag, 16. März, bis erstmal zum Ende der Osterferien, 17. April, bleiben Schulen und Kitas geschlossen, um eine Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Vielerorts wird für Kinder eine Notbetreuung eingerichtet. Ob der Schulbetrieb danach normal wieder aufgenommen werden kann ist noch unklar.
2 Wer darf sein Kind in eine Notbetreuung geben?
Das Angebot richtet sich vor allem an Eltern, die in Berufen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Versorgung der Bevölkerung tätig sind und keine alternative Betreuung finden. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen und in der Pflege, von Polizei, Feuerwehr oder Ordnungsbehörden.
3 Wo findet die Notbetreuung statt?
Die Notfallbetreuung wird an allen Schulen sichergestellt, die nicht durch das Gesundheitsamt geschlossen wurden. Gleiches gilt für Kitas.
4 Was findet in der Notfallbetreuung statt?
Soweit Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung in den Schulen sind, wird dort ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot stattfinden. Für alle anderen muss eine Versorgung mit Lernmaterialien zum häuslichen Studium organisiert werden. Diese kann über digitale oder analoge Unterstützungsangebote erfolgen.
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Welche Einrichtungen sind von der Schließung ausgeschlossen?
Förderschulen, an denen überwiegend Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterrichtet werden, können nicht geschlossen werden. Dies ergibt sich aus der Beeinträchtigung und der Tatsache, dass bei einer Schließung dieser Schulen die medizinische-pflegerische Versorgung seitens der Eltern nicht sichergestellt werden kann.
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Haben die Lehrer frei?
Nein, für Lehrer besteht weiterhin Dienst und Anwesenheitspflicht. Lehrkräfte, für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen von zu Hause aus arbeiten und sich unter anderem um die Organisation von Lernmaterialien kümmern.
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Finden die Abiturprüfungen statt?
Abiprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden grundsätzlich durchgeführt und können planmäßig ab dem 16. März stattfinden. Eine Verschiebung ist im Einzelfall möglich.