Der Trierer Bischof Stephan Ackermann Harald Tittel. Harald Tittel/dpa
Der sich seit Monaten hinziehende Schmerzensgeldstreit zwischen einer Bistumsangestellten und dem Trierer Bischof Stephan Ackermann ist entschieden. Vor der Urteilsverkündung gab es noch eine Überraschung. Der Bischof kam nicht – obwohl er eigentlich kommen sollte.
Der Trierer Bischof muss an eine Bistumsangestellte 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Trierer Arbeitsgericht entschieden. Stephan Ackermann habe in einer Diskussionsrunde bewusst den Klarnamen der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannt gewordenen Frau genannt, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Thum zur Begründung.