Nur für Eigenbedarf: Land erlaubt zehn Gramm Cannabis
Rheinland-Pfalz
Nur für Eigenbedarf: Land erlaubt zehn Gramm Cannabis
Rheinland-Pfalz. Das Land hat die Eigenbedarfsgrenze für den Besitz von Haschisch und Cannabis von sechs auf zehn Gramm angehoben – wie im rot-grünen Koalitionsvertrag vorgesehen. Das hat das Justizministerium den Staatsanwälten mitgeteilt.
Aktualisiert am 25. März 2013 17:36 Uhr
Rheinland-Pfalz. Das Land hat die Eigenbedarfsgrenze für den Besitz von Haschisch und Cannabis von sechs auf zehn Gramm angehoben – wie im rot-grünen Koalitionsvertrag vorgesehen.
Das hat das Justizministerium den Staatsanwälten mitgeteilt. Bis zu dieser Menge können sie von einer Strafverfolgung absehen.