Reform des Bestattungsgesetzes
Nachfrage nach alternativen Bestattungsarten nimmt zu
Eine Seebestattung ist in Deutschland schon lange zugelassen. Mit einer Reform des Bestattungsgesetzes will Rheinland-Pfalz nun als erstes Bundesland erlauben, die Asche Verstorbener auch in Flüssen wie dem Rhein, der Mosel, der Saar und der Lahn zu verstreuen.
picture alliance/dpa/Ingo Wagner

In unseren Nachbarländern sind sie schon längst etabliert – künftig sollen auch in Rheinland-Pfalz alternative Bestattungsarten wie Fluss- oder Diamantbestattungen erlaubt sein. Damit reagiert der Gesetzgeber auf eine vermehrte Nachfrage im Land.

Wie und wo jemand bestattet werden möchte, ist eine sehr intime und individuelle Entscheidung. Dennoch gibt es – wie sollte es auch anders sein – viele gesetzliche Vorgaben, die die Art der Beerdigung einschränken. Das könnte sich bald ändern. Der rheinland-pfälzische Ministerrat beschloss vor Kurzem die Änderung des Landesbestattungsgesetzes.

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