In unseren Nachbarländern sind sie schon längst etabliert – künftig sollen auch in Rheinland-Pfalz alternative Bestattungsarten wie Fluss- oder Diamantbestattungen erlaubt sein. Damit reagiert der Gesetzgeber auf eine vermehrte Nachfrage im Land.
Wie und wo jemand bestattet werden möchte, ist eine sehr intime und individuelle Entscheidung. Dennoch gibt es – wie sollte es auch anders sein – viele gesetzliche Vorgaben, die die Art der Beerdigung einschränken. Das könnte sich bald ändern. Der rheinland-pfälzische Ministerrat beschloss vor Kurzem die Änderung des Landesbestattungsgesetzes.