Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) wird vorgeworfen, gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Eine auf dem gleichen Vorwurf beruhende Klage gegen seine Amtsvorgängerin Malu Dreyer (ebenfalls SPD) ist gerade abgeschmettert worden. Boris Roessler. picture alliance/dpa
Die Neutralitätspflicht ist für Regierungsmitglieder heikel. Das neue Koblenzer Urteil aber besagt, dass die Ex-Ministerpräsidentin Dreyer sie in einem Ausnahmefall verletzen durfte. Offen ist, ob davon ihr Nachfolger Schweitzer profitieren kann.
Die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) durfte vor der Ideologie der AfD warnen. Das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem wegweisenden Urteil entschieden. Dreyer habe das Neutralitätsgebot zwar nicht gewahrt. Aber die betont sachlichen Aussagen seien zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerechtfertigt.