Malu Dreyer (SPD), damals noch rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin, spricht bei der Kundgebung "Zeichen gegen rechts – Kein Platz für Nazis" in Mainz. Die AfD klagte in Koblenz gegen von Dreyer getätigte Äußerungen - der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat diese Klage nun zurückgewiesen. Helmut Fricke/dpa
Das höchste Gericht des Landes hat die Klage der AfD gegen Malu Dreyer und die Landesregierung zurückgewiesen. Die Urteilsbegründung und Hintergründe.
Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die frühere Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) gescheitert. Die AfD hatte Dreyer vorgeworfen, gegen das Neutralitätsverbot verstoßen zu haben. Nun hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Klage gegen Dreyer und die Landesregierung zurückgewiesen.