Amtsgericht Montabaur hat die Anklage nicht zugelassen - Staatsanwaltschaft prüft aber noch Beschwerde dagegen - Gesetz soll geändert werden
Kinderpornografie: Muss die Westerwälder Lehrerin noch vor Gericht?
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Eine Lehrerin kann aufatmen – vorerst. Nach aktuellem Stand kommt es nicht zur Anklage gegen sie. Sie wurde verdächtigt, ein kinderpornografisches Video auf ihrem Handy gespeichert zu haben. Es kursierte an der Schule, sie hatte es sich beschafft, um einer Schülerin zu helfen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Karl-Josef Hildenbrand. picture alliance/dpa/Karl-Josef

Die Post vom Amtsgericht Montabaur dürfte eine wegen Besitzes eines kinderpornografischen Videos angeklagte Lehrerin kurz vor Weihnachten freuen. Aus Sicht der Richter hat sie das Recht auf ihrer Seite, weil sie aus Fürsorge verantwortungsvoll für eine verzweifelte Schülerin gehandelt habe. Das Gericht ließ die Anklage nicht zu. Deshalb muss sich die Lehrerin nicht vor Gericht verantworten. Zumindest vorerst. Doch die Staatsanwaltschaft prüft noch, ob sie „aus Rechtsgründen“ Beschwerde einlegt.

Aktualisiert am 22. Dezember 2023 15:25 Uhr
Der Fall, der nach einem Bericht unserer Zeitung im Sommer bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hat: Die Frau hatte sich intime Handyaufnahmen beschafft, die von einer 13-jährigen Schülerin stammten, für deren Ex-Freund bestimmt waren, dann aber plötzlich an der Schule kursierten.

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