Jurist widerspricht Lewentz im U-Ausschuss zur Flut: Land kann bei Starkregen automatisch zuständig sein
Rheinland-Pfalz
Jurist widerspricht Lewentz im U-Ausschuss zur Flut: Land kann bei Starkregen automatisch zuständig sein
Rotweinstraße im Ahr-Flutgebiet Thomas Frey. DPA
Das Land kann nach Einschätzung des Juristen Bernd Grzeszick, Direktor des Instituts für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der Universität Heidelberg, bei Starkregenereignissen wie im vergangenen Sommer automatisch für die Einsatzleitung zuständig sein. Damit widerspricht der renommierte Jurist dem rheinland-pfälzischen Innenminister Roger Lewentz (SPD).
Es gebe keine rechtliche Grundlage, dass das Land – und damit die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD – nur auf Bitte, etwa der Kreise, die Leitung übernehmen könne, sagte der Staatsrechtler im Flut-Untersuchungsausschuss. Das Land könne nach dem Gesetz – es geht konkret um das Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG – vielmehr automatisch zuständig sein, wenn sich eine größere Lage über mehrere Regionen erstrecke und Ressourcen knapp ...