Bei Schlägereien galt früher mal die unausgesprochene Regel, dass man aufhört, wenn jemand am Boden liegt. Das scheint, einhergehend mit einer zunehmenden Verrohung der Gesellschaft, längst passé. Doch selbst gemessen daran hat ein 29-Jähriger, der sich zurzeit vor dem Landgericht Bad Kreuznach verantworten muss, eine rote Linie massiv überschritten. Die Tat geschah beim Oktoberfest am Hahn.
„Sie haben Glück, dass wir hier nur wegen versuchten Totschlags verhandeln“, machte Staatsanwalt Felix Loch dem Angeklagten deutlich. Denn der nach Aussage der Vorsitzenden Richterin Claudia Büch-Schmitz „hinterhältige Überfall“, der sich in der Nacht zum 3.