Die Luftaufnahme mit einer Drohne zeigt die Hochmoselbrücke am ersten Tag nach der Verkehrsfreigabe. Thomas Frey. picture alliance/dpa/Thomas Frey
Ein Autofahrer hat Klage gegen das neue Tempolimit auf der B50 am Hochmoselübergang eingereicht und fordert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 100 aufzuheben. Das Verwaltungsgericht hat ein Urteil gesprochen.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der „B50 neu“ nahe des Hochmoselübergangs war Gegenstand einer Gerichtsverhandlung. Ein Verkehrsteilnehmer hatte Klage am Verwaltungsgericht Trier erhoben. Seine Forderung: Schluss mit Tempo 100 auf dem Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Traben-Trarbach und Longkamp.