Rückwirkend zum 1. Januar 2023 wurde die Aufwandsentschädigung für Ortsbürgermeister um 6 Prozent angehoben. Im kommenden Jahr soll sie nochmal um 6 Prozent steigen. Monika Skolimowska. picture alliance/dpa
Rückwirkend zum 1. Januar 2023 wurde die Aufwandsentschädigung für Ortsbürgermeister um 6 Prozent angehoben. Wieso das für manche weniger netto als vorher bedeutet und wer davon betroffen ist.
Ein wichtiges Signal für das kommunale Ehrenamt: die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ortsbürgermeister. Allerdings gibt es einen Haken. Denn mit der Erhöhung sind teils Ortsbürgermeister von Gemeinden mit 501 bis 750 Einwohnern, die bisher im Rahmen der Minijobgrenze und damit steuerfrei ihr Amt ausgeübt haben, nun über die Minijobgrenze gerutscht und müssen Steuern zahlen.