Rheinland-Pfalz. Ein Kernstück des umstrittenen rot-grünen Kommunalwahlgesetzes hatte der Verfassungsgerichtshof (VGH) noch vor den Wahlen im Juni gestoppt: Den Stimmzettel mit aufgedruckten Frauenquoten erklärte er für verfassungswidrig, weil jeder in der Wahlkabine die Freiheit und das Recht hat, von Belehrungen in Ruhe gelassen zu werden - auch vom Hinweis, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind.
Von unserer Redakteurin Ursula Samary
Jetzt überprüft der VGH auf Antrag der Piraten die Rechte von Parteien und Wählergruppen. Dabei geht es um die Frage, ob der Staat von ihnen verlangen darf, dass sie dokumentieren, von wie vielen Frauen und Männern die Kandidaten jeweils aufgestellt wurden.