Die Asche von Verstorbenen darf aktuell nur auf See bestattet werden. Rheinland-Pfalz plant ein neues Gesetz, das es künftig erlaubt, Asche auch in Rhein, Mosel Saar und Lahn zu verstreuen. picture alliance / Carsten Rehde
Die Bestattungskultur hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Doch die gesetzlichen Vorgaben sind immer noch sehr streng. Urnen dürfen etwa nicht Hinterbliebenen ausgehändigt werden. Das soll sich nun ändern.
Aktualisiert am 04. Dezember 2024 12:57 Uhr
Rheinland-Pfalz. Wo Menschen ihre letzte Ruhe finden dürfen, dafür gibt es strenge Vorgaben: Der Leichnam oder die Asche darf nur in dafür vorgesehenen Arealen, etwa auf Friedhöfen oder in Bestattungswäldern, beigesetzt werden. Verstorbene müssen in offiziellen Gräbern bestattet werden.