Rheinland-Pfalz
Alkoholwerbung auf Facebook und Co.: Das bedeuten die neuen Regeln für Winzer an Rhein, Mosel, Nahe und Ahr
Sensorikseminar für Weingenießer
Der Duft des Weines: Werbung für Bier, Wein oder alkoholische Getränke ist in Deutschland nicht verboten. Einzige Einschränkung: Alkoholwerbung darf sich in Rundfunk, im Fernsehen und im Internet nicht an Kinder und Jugendliche richten. Entsprechende Richtlinien gelten auch in sozialen Netzwerken im Internet.
Karl-Josef Hildenbrand. picture-alliance/ dpa/dpaweb/Kar

Viele Winzer nutzen Plattformen wie Facebook oder Instagram, um auf ihre Produkte und auf ihre Aktivitäten hinzuweisen. Bislang gab es dafür wenige Vorschriften. Das hat sich nun aber geändert. Wie gehen die Weingüter an Rhein, Mosel, Nahe und Ahr damit um? Und welche Konsequenzen drohen? Wir haben uns umgeschaut und umgehört.

Werbung für Bier, Wein oder alkoholische Getränke ist in Deutschland nicht verboten. Einzige Einschränkung: Alkoholwerbung darf sich in Rundfunk, im Fernsehen und im Internet nicht an Kinder und Jugendliche richten. Das heißt aber nicht, dass Werbung für Bier oder andere alkoholische Produkte grundsätzlich verboten ist, wenn Kinder und Jugendliche vorm Fernsehen sitzen.

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