Rheinland-Pfalz
Abmahn-Anwälte entdecken Winzer als Opfer

Rheinland-Pfalz - Die Geldforderungen treffen ahnungslose Winzer völlig unvorbereitet, wenn sie Farbnamen wie „Granat“ oder geologische Begriffe wie Blauschiefer aufs Etikett schreiben. Denn Kollegen haben sich die Namen von findigen Juristen bereits als Marke schützen lassen. Von Werner Hahn aus Weiler/Nahe fordert ein Anwalt 1600 Euro, weil ein Wein unter „Granat“ firmiert. Thomas Lersch (Langenlonsheim) soll 1700 Euro berappen – für den Begriff „Piccolino Selina“ auf der Flasche seines Perlweins. Einer hat den Markennamen „Piccolino“ für sich reklamiert.

Aktualisiert am 21. April 2010 21:40 Uhr
Rheinland-Pfalz – Die Geldforderungen treffen ahnungslose Winzer völlig unvorbereitet, wenn sie Farbnamen wie „Granat“ oder geologische Begriffe wie Blauschiefer aufs Etikett schreiben. Denn Kollegen haben sich die Namen von findigen Juristen bereits als Marke schützen lassen.

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