Flüchtlinge Integrationsministerium untersagt gerichtlich abgesegnete Abschiebung aus dem Hunsrück - Landrat stellt Strafanzeigen gegen Pfarrer
Trotz Gerichtsentscheid: Integrationsministerium stellt sich gegen Abschiebung aus dem Hunsrück
Auch aus dem Kirchenasyl dürfen Menschen abgeschoben werden, das hat das zuletzt das OLG München entschieden. Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium hat dies in einem Fall aus dem Hunsrück nun dennoch per Weisung unterbunden. Foto: dpa
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Rheinland-Pfalz. Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium von Anne Spiegel (Grüne) hat per Weisung erneut die Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers nach Italien verhindert: Es untersagt dem Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Marlon Bröhr (CDU), einen Sudanesen aus dem Kirchenasyl an Italien zu überstellen – trotz gegenteiliger richterlicher Entscheidungen.

Zum Hintergrund: Trierer Richter hatten festgestellt, dass der 21-jährige Sudanese keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland hat. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Koblenz seine Abschiebung als notwendig eingestuft. Die Richter erklärten die Abschiebung im Juni für rechtmäßig, zumal am 11.

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