Gesellschaft Misshandlungen in sozialen Einrichtungen bleiben oft unentdeckt - Experten fordern Kultur des Hinschauens
Mordprozess in der Pfalz rüttelt auf: Wo Gewalt in der Pflege beginnt

In manchen Pflegeeinrichtungen steht ein respektvoller Umgang zwischen Pflegern und Pflegebedürftigen nicht auf der Tagesordnung. Rüdes Verhalten bis hin zu Gewalt bleibt aber oft unentdeckt. 

Photographee.eu

Berlin. Der alte Herr hoch in den 90ern ist bettlägerig und kann sich nicht mehr bewegen. Seine Gelenke sind steif. Er muss regelmäßig umgelagert werden. In einer Nacht verhakt sich beim Umlagern seine Hand im Gitter des Bettes. Die Pflegekraft zieht weiter und bricht dem hilflosen alten Herrn den Arm. Sicherlich keine Absicht. Es musste einfach schnell gehen. Gleichwohl: Die Pflegekraft hat es an der nötigen Sorgfaltspflicht mangeln lassen. Das darf nicht sein.

Aktualisiert am 18. September 2017 19:25 Uhr
Und das ist Gewalt in der Pflege. Es gibt zwar keinen speziellen Straftatbestand „Gewalt im Heim“. Aber in der Pflege gilt ein „erweiterter Gewaltbegriff“. Denn es besteht eine besondere Schutzbedürftigkeit des Pflegebedürftigen. Es geht hier nicht nur um aktive Gewalt, es geht auch um Gewalt durch Vernachlässigung – etwa wenn der Toilettengang zu lange hinausgezögert wird, wenn die Pflegebedürftigen zu wenig zu trinken bekommen oder zum Essen ...

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