Verwaltungsgerichte entscheiden: Wahlwerbung der Partei ist volksverhetzend
Verwaltungsgericht hat entschieden: ZDF muss NPD-Spot nicht senden
Debatte um NPD-Verbot
Die NPD muss nicht im ZDF auftauchen. Das hat das Mainzer Verwaltungsgericht entschieden.
DPA

Rheinland-Pfalz. Das von der NPD eiligst angerufene Mainzer Verwaltungsgericht erteilt der Partei eine Abfuhr: Das ZDF muss am Montag ihren Wahlspot nicht aussenden, denn er verstoße eindeutig gegen allgemeine Strafgesetze. Der Beitrag mache „in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Der 2. Senat am Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat noch Freitagabend unter Vorsitz von Präsident Lars Brocker die Beschwerde der Partei zurückgewiesen und die Mainzer Entscheidung bestätigt. Die nächste Instanz wäre nun das Verfassungsgericht.

Das ZDF ist nicht den einfachen Weg gegangen – mit dem üblichen Hinweis, dass für den Inhalt von Wahlspots die Parteien verantwortlich sind. In diesem Propagandafall lässt es der Sender darauf ankommen, die Grenze des juristisch Erlaubten zu klären. Die ist am Freitagmorgen fürs Verwaltungsgericht Mainz eindeutig überschritten: „Dieser Wahlwerbespot erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung.

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