Welche Leistungen umfasst der Versicherungsschutz für Nothelfer?
„Die Unfallkasse übernimmt im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung der Nothelfer die Kosten der Heilbehandlung und medizinischen Rehabilitation. Dazu zählt die Behandlung beim Arzt, im Krankenhaus oder in der Rehabilitationsklinik – einschließlich der Fahrt- und Transportkosten, Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Therapien und Maßnahmen zur psychotherapeutischen Versorgung“, erklärt der Abteilungsleiter für Rehabilitation und Entschädigung bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Auch bei weiteren Folgeschäden ist der Versicherungsschutz gewährleistet.
Wie melde ich einen Unfall?
Der behandelnde Arzt sollte darüber informiert werden, dass sich der Unfall durch eine Tätigkeit als Nothelfer ereignet hat. Betroffene können zudem das gesetzlich vorgegebene Formblatt nutzen. Die „Unfallanzeige für Beschäftigte“ kann unter www.ukrlp.de, Webcode 132, runtergeladen werden.
Zahlt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz auch bei Sachschäden?
Haben Betroffene Brillen, Hörgeräte, Zahnersatz oder Prothesen bei der versicherten Tätigkeit getragen und werden diese dabei beschädigt oder gehen verloren, übernimmt die Unfallkasse die Reparaturkosten oder bei Verlust die Kosten der Ersatzbeschaffung. Gleiches gilt für Notstromaggregate, Reifen und beschädigte Kleidung. Mehr Infos zum Versicherungsschutz gibt es auf der Internetseite der Unfallkasse Rheinland-Pfalz unter www.ukrlp.de.
Wie ist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz bei Fragen erreichbar?
Fragen rund um das Thema Versicherungsschutz werden per E-Mail an notfall@ukrlp.de beantwortet.