Ein Weinautomat steht in Mayschoss auf der Saffenburg. picture alliance/dpa/Thomas Frey
Rheinland-Pfalz. Weinautomaten sind eine feine Sache - kann man sich doch an ihnen 24/7 mit edlen Tropfen eindecken. Doch wie sieht es mit dem Jugendschutz aus? Die Mainzer Ministerien für Weinbau und Familien sorgen nun für Klarheit.
Etliche Winzer und Nutzer der zahlreichen Weinautomaten in Rheinland-Pfalz dürften aufatmen: In der Debatte um die Einhaltung des Jugendschutzes bei den Geräten haben die zuständigen Ministerien nun Stellung genommen. Demnach sind nach Rechtsauffassung des Weinbau- sowie des Familienministeriums auch solche Weinautomaten zulässig, die außen am Wohn- und Betriebsgrundstück eines Weinguts aufgestellt sind.