Ein Weinautomat steht in Mayschoss auf der Saffenburg. picture alliance/dpa/Thomas Frey
Rheinland-Pfalz. Weinautomaten sind eine feine Sache - kann man sich doch an ihnen 24/7 mit edlen Tropfen eindecken. Doch wie sieht es mit dem Jugendschutz aus? Die Mainzer Ministerien für Weinbau und Familien sorgen nun für Klarheit.
Aktualisiert am 28. Februar 2023 19:32 Uhr
Etliche Winzer und Nutzer der zahlreichen Weinautomaten in Rheinland-Pfalz dürften aufatmen: In der Debatte um die Einhaltung des Jugendschutzes bei den Geräten haben die zuständigen Ministerien nun Stellung genommen. Demnach sind nach Rechtsauffassung des Weinbau- sowie des Familienministeriums auch solche Weinautomaten zulässig, die außen am Wohn- und Betriebsgrundstück eines Weinguts aufgestellt sind.