Deubel-Prozess: Generalbundesanwalt empfiehlt Aufhebung des Urteils – Mildere Strafe möglich
Rheinland-Pfalz
Deubel-Prozess: Generalbundesanwalt empfiehlt Aufhebung des Urteils – Mildere Strafe möglich
Rheinland-Pfalz. Dieser Vorgang enthält politischen Sprengstoff in Hülle und Fülle: Der Generalbundesanwalt ist offenbar der Auffassung, dass das Urteil gegen den früheren rheinland-pfälzischen Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) auf den Prüfstand gehört. Aufgrund gravierender Zweifel in zwei Punkten empfiehlt er nach Informationen der Rhein-Zeitung, das Urteil des Landgerichts Koblenz aufzuheben.
Deubel war in der Nürburgring-Affäre zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, wogegen er Revision einlegte.
Im entsprechenden Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat der Generalbundesanwalt bereits am 26.