Diez

Ast stürzt auf Auto in Diez: Stadt soll nun Schaden zahlen

Der Diezer Stadtwald Hain – dort ist ein Ast auf ein parkendes Auto gestürzt und hat den Wagen beschädigt. Nach einem Urteil des Koblenzer Landgerichts muss die Stadt dem Autobesitzer den Schaden begleichen.
Der Diezer Stadtwald Hain – dort ist ein Ast auf ein parkendes Auto gestürzt und hat den Wagen beschädigt. Nach einem Urteil des Koblenzer Landgerichts muss die Stadt dem Autobesitzer den Schaden begleichen. Foto: Andreas Galonska

Haftet die Gemeinde, wenn ein auf einem Parkplatz im Stadtwald abgestellter Wagen durch einen abbrechenden Ast beschädigt wird? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden, das jetzt über den Fall in einer Pressemitteilung berichtet.

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Von einem Baum am Parkplatz des Diezer Kletterwalds brach ein etwa vier Meter langer Ast ab und beschädigte einen Wagen. Zuletzt hatte die Stadt Anfang Januar 2019 eine Baumkontrolle im Bereich des Parkplatzes durchgeführt. Der Unfall passierte im Juni 2019.

Der Kläger meinte, die beklagte Stadt sei als Eigentümerin des Waldes für die Sicherung des Parkplatzes verantwortlich. Die Kontrolle im Januar sei nicht ausreichend gewesen, jedenfalls hätte vor Öffnung des Kletterwaldes Anfang April 2019 eine weitere Kontrolle durchgeführt werden müssen. Der Kläger behauptete, ihm sei ein Schaden von 7792,38 Euro entstanden.

Die Stadt Diez vertrat die Auffassung, nach dem Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz sei die Pflicht zur Verkehrssicherung auf die staatliche Forstverwaltung übertragen worden, sodass sie als Gemeinde nicht verantwortlich sei. Außerdem könne im Bereich eines Waldparkplatzes eine mehr als halbjährliche Kontrolle nicht erwartet werden. Wenn dabei ein versteckter abgestorbener Ast übersehen werde, sei das ein Restrisiko, mit dem man leben müsse.

Gericht gibt Kläger Recht

Das Koblenzer Landgericht hat die beklagte Stadt verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 7420,03 Euro zu bezahlen. Auf diesen Betrag summiere sich der dem Kläger tatsächlich entstandene Schaden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach einer Vernehmung des Försters als Zeugen und Anhörung eines Sachverständigen gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass bei ordnungsgemäßer Durchführung von Baumkontrollen im Bereich des Parkplatzes die Gefahr eines Astbruches zu erkennen gewesen wäre. Die Stadt Diez, so das Koblenzer Landgericht weiter, treffe als Eigentümerin des Waldes die Verkehrssicherungspflicht für den Parkplatz.

Nach dem neuen Landeswaldgesetz des Landes Rheinland-Pfalz habe – anders als es etwa in Hessen der Fall sei – die Gemeinde als Waldbesitzer und nicht etwa das Land für den Revierdienst und damit die Sicherheit zu sorgen. Dem Land sei lediglich die forstfachliche Leitung des Gemeindewaldes übertragen, was an der Zuständigkeit der beklagten Stadt für die Verkehrssicherung nichts ändere.