Kreis Cochem-Zell
So hat der Verbandsgemeinderat abgestimmt

Der Verbandsgemeinderat Cochem stimmt unter der Voraussetzung, dass mit der Eigentumsübernahme der Grundstücke des Golfplatzes weder eine Pflicht zum Betrieb des Platzes noch zur Übernahme der Trägerschaft einer zentralen Sportstätte verbunden ist, der Aufnahme von Gesprächen mit dem Ziel einer Eigentumsübernahme zu einem symbolischen Kaufpreis zu. Mit der Eigentumsübernahme dürfen darüber hinaus keine Verpflichtungen gegenüber Dritten und/oder Lasten für die Verbandsgemeinde verbunden sein.

Aktualisiert am 18. Dezember 2019 17:29 Uhr
Ob die Verbandsgemeinde Cochem oder die Ortsgemeinde Ediger-Eller gegebenenfalls Eigentümerin werden kann, bedarf gegebenenfalls der späteren Klärung. Abstimmungsergebnis: einstimmig

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