Empörung über Nutzungsuntersagung für Stillwasserflächen im Rhein
Interessenkonflikt am Rhein – Vogelschutz: Von der Erholungs- zur Tabuzone
Stillwasserzone Fulder Aue - Ilmen Aue
Still ruht der Rhein, wo sich sonst häufig Wassersportler und Erholungssuchende tummelten. Foto: Rainer Gräff
Rainer Gräff

Bingen. Boots- und Kajakfreunde, Standup-Paddler, Schlauchbootkapitäne und Schwimmer traf es unvorbereitet. Quasi über Nacht verkündete die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt ein Verbot der Nutzung der Stillwasserflächen des Altrheins bei Bingen.

Aktualisiert am 23. August 2024 14:52 Uhr
Die Landesbehörde verfügte: „Zur Sicherung der Stillgewässer im Naturschutzgebiet Fulder Aue – Ilmen Aue als Brut-, Rast- und Überwinterungsraum für Wasservögel durch Reduzierung von Störungen, zur Verhinderung erheblicher Beeinträchtigungen eines Natura-2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen und zum Schutz der frei lebenden, besonders und streng geschützten Brut-, Zug- und Rastvogelarten ...

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Weitere lokale Nachrichten