Bingen. Boots- und Kajakfreunde, Standup-Paddler, Schlauchbootkapitäne und Schwimmer traf es unvorbereitet. Quasi über Nacht verkündete die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt ein Verbot der Nutzung der Stillwasserflächen des Altrheins bei Bingen.
Aktualisiert am 23. August 2024 14:52 Uhr
Die Landesbehörde verfügte: „Zur Sicherung der Stillgewässer im Naturschutzgebiet Fulder Aue – Ilmen Aue als Brut-, Rast- und Überwinterungsraum für Wasservögel durch Reduzierung von Störungen, zur Verhinderung erheblicher Beeinträchtigungen eines Natura-2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen und zum Schutz der frei lebenden, besonders und streng geschützten Brut-, Zug- und Rastvogelarten ...