Seit Anfang Juli gilt die Lkw-Maut auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen - Ausnahmen nur für bestimmte Handwerksberufe
Handwerker aus Rhein-Hunsrück-Kreis kritisiert neue Mautregelung: Ausnahmen gibt es nur für manche Berufe
Zeuge im Maut-U-Ausschuss
Von der neuen Mautpflicht für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen sind manche Handwerksberufe ausgenommen und andere nicht. Viele Handwerker klagen nun über erhebliche Mehrkosten und appellieren an die Politik, die Liste der ausgenommenen Berufe zu überarbeiten.
Jens Büttner. picture alliance/dpa/dpa-Zentral

Seit dem 1. Juli gilt in Deutschland eine neue Mautregelung: Jetzt müssen auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen Lkw-Maut zahlen. Vorher galt sie nur für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Kritik kommt aus der Handwerksbranche. Während manche Berufe von der Maut befreit sind, müssen andere zahlen - obwohl sie ähnliche Arbeitsabläufe haben.

Aktualisiert am 30. August 2024 16:52 Uhr
Für Michael Schnorbach ist der Betrieb seines Dörther Gartenbauunternehmens seit dem 1. Juli deutlich teuer geworden. Durch die kürzlich beschlossene Ausweitung der Lkw-Mautpflicht auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen muss er jetzt rund 190 Euro mehr im Monat zahlen.

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