Gläubiger zieht Antrag beim Amtsgericht zurück
Hahn: Kein vorläufiges Insolvenzverfahren bei der FFHG – Gläubiger zieht Antrag zurück
Großer Wirbel am kleinen Flughafen: Der Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens wurde zurückgezogen. Foto: T. Torkler
Thomas Torkler

Flughafen Hahn. Es wird kein vorläufiges Insolvenzverfahren der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) geben. Wie das Amtsgericht Bad Kreuznach am Dienstag auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, ist der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens zurückgezogen worden. „Die Akte ist geschlossen“, erklärte die Direktorin des Amtsgerichts Brigitte Hill gegenüber unserer Redaktion. Wie sie weiter erläuterte, wurde dieser Schritt am Montag eingeleitet. Offensichtlich hat der Gläubiger, der das Verfahren in der Vorwoche beantragt hatte, seinen Antrag zurückgezogen. Möglicherweise sind nun offene Rechnungen beglichen.

Aktualisiert am 29. Juni 2021 15:11 Uhr
Durch diesen Schritt wird letztlich vorerst nicht bekannt, wer den Antrag überhaupt gestellt hatte. Gerichtsdirektorin Hill gab den Namen des Gläubigers am Dienstag aufgrund der Verfahrenseinstellung nicht bekannt. Auch Politik und FFHG hatten dazu Ende vergangener Woche keine Angaben machen können.

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