Dienstleister initiiert Verfahren gegen die Flughafengesellschaft - Amtsgericht Bad Kreuznach prüft Akten und Sachlage
Hahn-Gläubiger beantragt Insolvenzverfahren gegen Flughafengesellschaft – Amtsgericht Bad Kreuznach prüft
Ein Gläubiger der Flughafengesellschaft FFHG hat jetzt beim Amtsgericht Bad Kreuznach Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt. Ob dieses eingeleitet wird, ist noch offen. Derzeit prüft das Gericht das Verfahren. Foto: Thomas Torkler
Thomas Torkler

Flughafen Hahn. Ein Gläubiger der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) fordert offensichtlich Geld. Wie das Amtsgericht Bad Kreuznach auf Nachfrage erläutert, liegt ein Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens vor. Dieser ist, wie Gerichtsdirektorin Brigitte Hill erklärt, am Dienstag dieser Woche um 16 Uhr beim Gericht eingegangen. Eingereicht wurde er nicht von der FFHG als betroffenem Unternehmen selbst, sondern von einem Gläubiger, dessen Name nicht veröffentlicht ist.

Aktualisiert am 25. Juni 2021 18:02 Uhr
„Das Verfahren befindet sich noch in der Prüfung“, betont Gerichtsdirektorin Hill. Dem Antragsteller ist demnach seitens des Amtsgerichts mit einer Frist von zwei Wochen noch einmal die Möglichkeit eingeräumt worden, notwendige Akten zu vervollständigen.

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