Eine Waffenbesitzkarte berichtigt ausschließlich zum Besitz, zum Erwerb und zum Transport einer erlaubnispflichtigen, ungeladenen Schusswaffe. Der Waffenschein ermächtigt eine Person darüber hinaus zum Tragen und Benutzen einer Waffe außerhalb der eigenen Wohnung oder seiner Geschäftsräume. Dieses Dokument wird nur ausgestellt, wenn der Antragsteller stärker als die Allgemeinheit gefährdet ist und wenn eine Schusswaffe diese Gefährdung mindern kann.
Aktualisiert am 03. Dezember 2021 16:30 Uhr
Bei Privatpersonen ist dies nur sehr selten der Fall – in der Regel können höchstens Personenschützer oder Wachmännern von Geldtransportern einen Waffenschein erhalten.