Ein Video auf einem Schülerhandy hat eine Westerwälder Lehrerin in Bredouille gebracht. Karl-Josef Hildenbrand. picture alliance/dpa/Karl-Josef
Kann eine Westerwälder Lehrerin doch noch mit Milde rechnen? Sie ist eines Verbrechens angeklagt, weil sie sich ein an ihrer Schule kursierendes Handyvideo mit intimen Szenen einer 13-Jährigen beschafft und der Mutter geschickt hatte, damit die die Polizei informiert. Ihr Handeln gilt rechtlich als Verbrechen. Aber: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will nach langem Zögern handeln.
Buschmann will die vor zwei Jahren erhöhten Mindeststrafen wieder senken. Der Straftatbestand soll vom Verbrechen wieder zum Vergehen herabgestuft werden. Damit hätte die Justiz wieder die Möglichkeit, Verfahren im Einzelfall einzustellen, wenn davon auszugehen ist, dass keine kriminelle Absicht vorliegt.