Schutzgesetz: Ring muss an 125 Tagen frei sein für Breitensport
Rheinland-Pfalz
Schutzgesetz: Ring muss an 125 Tagen frei sein für Breitensport
Rheinland-Pfalz - Das Innenministerium hat jetzt die mit Spannung erwartete Nutzungsordnung für die Rennstrecken am Nürburgring vorgelegt. Sie konkretisiert das Nürburgringschutzgesetz, das vor Monaten vom Landtag verabschiedet worden war.
Aktualisiert am 30. Oktober 2013 19:49 Uhr
Kern der von den Ring-Gesellschaften erarbeiteten und vom Ministerium genehmigten Nutzungsordnung: Ein neuer Besitzer oder Betreiber des Eifelkurses muss mindestens 125 der 250 tatsächlichen Nutzungstage am Ring für Breitenmotorsport und Touristenfahrten reservieren.