Geöffnete Geschäfte:
- Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten für Lebensmittel.
- Apotheken, Drogerien, Babyfachmärkte, Sanitätshäuser, Hörakustiker und Reformhäuser.
- Banken, Sparkassen sowie Poststellen.
- Reinigungen, Waschsalons, Schneidereien und Optiker.
- Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Lotto-Annahmestellen
- Spirituosenhandel, Weinverkaufsstellen nur ohne vorherige Probe
- Sonnenstudios, Reisebüros sowie der Großhandel sind geöffnet.
Imbisse und Kioske: dürfen nur mit Außenverkauf offen bleiben. Aber kein Verzehr vor Ort.
Weihnachtsbaumverkauf: Der Verkauf von Weihnachtsbäumen ist gestattet.
Verkehr/Mobilität: Tankstellen und Lkw-Waschanlagen sind offen. Autoreparaturen sowie die Auslieferung von Neuwagen sind erlaubt. Auch Fahrradwerkstätten dürfen öffnen.
Körpernahe Dienstleistungen: Friseure und Tattoostudios haben zu. Hand- und Fußpflege zu hygienischen und medizinischen Zwecken sind erlaubt. Kosmetische Anwendungen sind untersagt.
Lieferdienste: Abhol- und Bringdienste nach vorheriger Bestellung sind zulässig, auch bei Gärtnereien oder Kosmetikstudios.
Handwerksleistungen sind erlaubt. Umzüge sind möglich. Baumärkte haben geschlossen, außer sie bieten einen Abhol- oder Lieferservice an.
Ämter: Behörden, Verwaltungen, Notariate, Anwaltskanzleien, Kfz-Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe oder ähnliche öffentliche Einrichtungen können unter Beachtung allgemeiner Schutzmaßnahmen öffnen.
Tiere: Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte haben geöffnet. Hundeausführen und Hundesport ist gestattet, Hundesalons und Hundeschulen sind auch offen.
Weihnachtsgottesdienste sind erlaubt. Es gelten das Abstandsgebot von 1,5 Metern und Maskenpflicht auch am Platz. Gemeinde- und Chorgesang ist verboten. Es gilt eine Anmeldepflicht bei erwarteter Auslastung der Kapazitäten. Dies gilt auch bei Zusammenkünften in Synagogen und Moscheen. Kirchenbesuche außerhalb eines Gottesdienstes sind möglich.
Kontaktregeln: An Weihnachten werden die strengen Kontaktregeln – maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen – etwas gelockert. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind neben dem eigenen Hausstand auch vier weitere Menschen aus dem engsten Familienkreis zulässig, auch aus mehr als zwei Hausständen. Kinder unter 14 Jahren sind dabei nicht eingerechnet. Es wird empfohlen, vor dem Familientreffen eine Schutzwoche einzulegen und Kontakte fünf bis sieben Tage zuvor auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Schulen: Die Präsenzpflicht an Schulen wird in Rheinland-Pfalz von Mittwoch bis Freitag ausgesetzt, für die Zeit nach den Ferien gilt: In der Woche vom 4. bis zum 15. Januar 2021 findet in allen Schularten ausschließlich Fernunterricht statt. Die Kitas bleiben im Regelbetrieb geöffnet. An die Eltern wird aber appelliert, möglichst eine Betreuung zu Hause sicherzustellen.
Silvester: An Silvester und am Neujahrstag wird das bundesweite An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Außerdem gelten ein Böllerverbot auf publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Böllern. Jedweder Verkauf oder Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt. Es wird dringend empfohlen, auf das Zünden von Pyrotechnik zu verzichten. Der Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt.